Bewährungsstrafe für ein Augenlicht

Ich will gar nicht mehr groß darüber diskutieren. Aber inzwischen gibt es für die Bayern-„Fans“, die seinerzeit auf dem Rastplatz gewütet haben, Bewährungsstrafen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fans im Mai 2007 an einer Schlägerei mit zahlreichen Verletzten auf einem Parkplatz nahe Würzburg beteiligt waren. Ein 21-Jähriger bekam eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der ein Jahr ältere Mittäter wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der 26-Jährige bekam eine Strafe von eineinhalb Jahren, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Zur Bewährung. Das heißt, dass das Gericht den Angeklagten die Chance gibt , ihr Verhalten zu überdenken und in Zukunft anders zu handeln. Mal schauen…

Noch ein paar Dinge hierzu von meiner Seite:

Hier tagte ein ordentliches Gericht und sprach ein Urteil auf Basis von Gesetzen. Ein FC Bayern war hier aussen vor. Dies nur für die, die immer noch an Verfolgungswahn leiden.

Ferner konnte im Prozess nicht final geklärt werden, wer nun wirklich Cola-Flaschen an Köpfe von Busfahrer-Gattinnen geworfen hat. „Augenzeugen sprechen von sechs Randalierern, andere von einem Dutzend, die nächsten von zwanzig.“ Was eventuell daran gelegen haben mag, dass, laut Polizei, die „Bayern-Anhänger blitzartig und ohne Vorwarnung“ vorgegangen sein sollen.

Das ganze Thema ist mehr als leidig. Für die sog. Bayern-„Fans“, weil sie sich wahrscheinlich immer noch für unschuldig und verfolgt halten und für uns andere auch, konnte schließlich das grundlegende Problem der Gewaltbereitschaft nicht gelöst, geklärt werden. Wiederholungen sind also auch in Zukunft möglich – oder haben die besagten „Fan“-Gruppierungen inzwischen jeglicher Gewalt abgeschworen?