Es sind unsichere Zeiten, Freunde

Vor ein paar Tagen bin ich – ich glaube über Twitter – über Links wie diesen hier gestolpert.

Jetzt ist es nicht so, dass ich prinzipiell schnell zu verunsichern wäre und ich habe schließlich auch eine Rechtschutzversicherung. Aber da solche Versicherungen im Ernstfall auch gerne mal nicht zahlen – besonders wenn es um diese nebulösen und für solche Institutionen schwer fassbaren Dinge wie das Internet geht – habe ich mir doch so den einen oder anderen Gedanken gemacht.

Erschwerend kommt hinzu, dass es in Deutschland seit Herrn Schröders Zeiten einen neuen Wirtschaftszweig für Anwälte gibt: das Abmahnwesen.

Kurzum: Ich habe eine Entscheidung getroffen.

Hier auf Breitnigge.de werde ich in Zukunft vermehrt darauf achten, dass sowohl ich selbst als auch ihr, meine lieben Leser, kein urheberrechtlich diskussionswürdiges oder eben geschütztes Material veröffentlichen.

Bitte habt dafür Verständnis, dass ich dann z.B. den einen oder anderen Link à la Youtube und Co. nicht mehr freischalten werde.

Vielen Dank.

6 Gedanken zu „Es sind unsichere Zeiten, Freunde“

  1. Diese Entscheidung von dir halte ich nur für mehr als verständlich! Ich denke, man kann sich ja „wichtige“ Links oder so auch privat zusenden.
    Befindet man sich eigentlich auch in einer rechtlichen Grauzone, wenn man nur mit Worten auf einen Artikel auf einer anderen Seite verweist? Also sowas in der Richtung wie „Seht mal auf der Homepage der Süddeutschen nach, da gibts…“ oder „Sucht mal bei Youtube unter „christian lell skills compilation“, dann das 25. Video in der Liste…“? Oder gehts wirklich nur um den faktisch vorhandenen Link?

  2. Ich habe mich mit diesem und ähnlichen Themen schon oft beschäftigt und immer wieder festgestellt, dass es zweierlei Dinge gibt: die Front der Juristen, die sich auf bestehende Gesetze beruft und im schlimmsten Fall Privatpersonen für lächerliche Dinge abmahnt, um die Kohle zu kassieren. Und dann aber den viel größeren Rahmen des Internets und Orte wie diesen, wo einfach nur interessant diskutiert wird. Sollte dieses neue Gesetz Anfang des kommenden Jahres tatsächlich mehr ändern als befürchtet, bin ich mir sicher, dass die Blogger, NGOs usw. sicher ihren Platz woanders finden werden.

    „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.”

    Treffendes Zitat von Heine in diesem Zusammenhang.

  3. Hm, bei der Meldung von Netzpolitik fehlen Infos. Lies mal die bei Heise Linksetzung kann Urheberrechte verletzen durch. Das Urteil geht schon in Ordnung und sollte Dir keine Sorgen bereiten. Der Beklagte hat da getrickst und die Links per Skript dynamisch generiert, um den „Zugriffsschutz“ zu umgehen.

  4. Sorry, aber dann hast du den Artikel nicht vollends erfasst (eine bessere Zusammenfassung findest du hier: http://www.domain-recht.de/mag.....67859.html).

    Der Aussagekern des Urteils, soweit ich es als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), für mein Blog erfasse ist: Keine Deeplinks zu Seiten, die eigentlich eine Anmeldung erforderlich machen oder mit Session-IDs arbeiten, hier nur zur Startseite verlinken und dem Leser den Weg zum eigentlichen Inhalt erklären. Links zu Startseiten sind demnach aus meiner Sicht kein Problem, ebenso Links zu normalen statischen Seiten (sofern der Inhalt dort nicht rechtsverletztend ist, aber das war bisher auch schon so).

  5. @Dunkelziffer: Du meinst nicht zufällig das Thema JMStV, oder? Dafür gibt es noch einen eigenen Beitrag…

    @hilti @JTK: Danke für die Ergänzungen. Ich bin nicht panisch aber trotzdem für jede weiter Ergänzung dankbar. Man kann schließlich selbst nicht immer alles wissen… 😉

  6. also natürlich bist du hier hausherr und chef und als blogbetreiber wäre ich wahrscheinlich auch eher übervorsichtig.

    aber wenn es alleine um dieses urteil ginge, dann brauchst du dir beim großteil der hier erfolgenden verlinkungen keine sorgen zu machen.

    um mal etwas auszuholen:
    die persönlichkeitsrechte (recht am eigenen bild, das ganze urheberrecht, etc.) als nicht greifbare positionen sind speziell geregelt. im urheberrechtsgesetz gibts diesen in o.g. links schon erwähnten §, der die umgehung von schutzmaßnahmen verbietet, die jemand vor den zugang zu seinem geistigen eigentum gesetzt hat. und in diesem urteil hat der bgh entschieden, dass die direkte verlinkung in die „tiefen“ einer internetseite solch eine verbotene umgehung ist, wenn es auf der eigentlichen startseite irgendeine zugangsbarriere gibt (die wohl keine wirklich hohen anforderngen erfüllen muss).

    thema youtube:
    grundsätzlich kann ja jedermann einfach dort alle möglichen inhalte ansehen. die verlinkung solcher inhalte ist daher von diesem urteil nicht betroffen und somit momentan wohl unproblematisch.

    aber (und das ist jetzt meine persönliche rechtsmeinung) es kann auch bei youtube-inhalten zu solchen situation kommen. mir fallen spontan schranken ein, die es bei youtube gibt. zum einen gibt es ü18-inhalte, die man nur als registrierter nutzer ansehen kann und zum anderen manchmal gewiss länderbeschränkungen.
    soweit ich das sehe sperrt youtube aber schon selbst den zugriff auf solche inhalte über verlinkungen.
    solange niemand diese youtube-vorrichtungen hackt, sehe ich bei verlinkungen auf all die lustigen verschossenen elfer etc. eigentlich kein problem.

    aber wie gesagt, lieber sichergehen und quellen beschreiben statt verlinken.

    und zum thema JMStV:
    wenn wir alle uns das fluchen und das verlinken auf texte mit schimpfwörtern verkneifen, müsste das hier doch ohne altersfreigabe laufen 😉

Kommentare sind geschlossen.